Das Überaktive Blasensyndrom (OAB), früher Reizblase, wird in der Medizin als funktionelle Störung der Blasenfunktion ohne organpathologischen Befund definiert. Dabei kommt es zu einer gehäuften Blasenentleerung, mit oder ohne Harninkontinenz (unfreiwilliger Harnabgang).1 Irkilata et al. untersuchten im Rahmen einer Forschungsarbeit im Jahr 2015 die Wirkung einer Behandlung mit Intravesikalen Natrium-Chondroitinsulfat bei Patienten mit überaktiver Blase. Als Ergebnis zeigte sich den Forschern, dass die Therapie der überaktiven Blase mit Chondroitinsulfat sicher und wirksam ist. Die Dauer der Symptome bei den Patienten belief sich auf ca. 12-24 Monate (bzw. 18 Monate +/- 6 Monate).2
Chondroitin bei überaktiver Blase (Reizblase)

Chondroitin wichtig zur Wiederherstellung der Glycosaminglycan-Schicht
In einer weiteren Studie, aus dem Jahr 2006 von Gauruder-Burmester, Wildt und Tunn, wurde ebenfalls die Wirkung von Natriumchondroitinsulfat bei Patienten mit chronischer überaktiver Blase erforscht und mit der Wirkung von Anticholinergikum verglichen. Es zeigte sich durch die Behandlung bei 72% der Patienten aus der Chondroitin-Gruppe eine signifikante Verbesserung der Symptome und lediglich bei 43% aus der Anticholinergikum-Gruppe. Die Forscher kamen zu der Schlussfolgerung, dass auch bei der überaktiven Blase (Reizblase) die Wiederherstellung der Glycosaminglycan-Schicht wichtig sei und die Symptome der Patienten mit überaktiver Blase verbessert oder heilt. Die Patienten profitierten also eindeutig von der Instillation mit Natriumchondroitinsulfat.3
Quellen:
[1] Wikipedia-Autoren. Wikipedia-Eintrag zu Überaktive Blase. Abgerufen auf: de.wikipedia.org
[2] Irkilata et al. (2015): Intravesical Sodium Chondroitin Sulphate to Treat Overactive Bladder: Preliminary Result. Int Neurourol J. 2015 Jun; 19(2): 85–89. Published online 2015 Jun 29. doi: 10.5213/inj.2015.19.2.85
[3] A. Gauruder-Burmester, B. Wildt und R. Tunn (2006): Treatment of overactive bladder with sodium chondroitin sulphate. Zentralbl Gynakol. 2006 Dec;128(6):336-40.